Unser Auftrag
Für die Gleichstellung von Frauen und Männern einzutreten, ist in Rheinland-Pfalz auch eine kommunale Pflichtaufgabe. So steht es seit 1994 in der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung und ist damit gesetzlich geregelt.
Danach muss es in allen zwölf kreisfreien Städten und den 24 Landkreisen hauptamtlich besetzte Gleichstellungsstellen oder Frauenbüros geben. Doch auch alle anderen Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und beispielsweise haupt- oder ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu benennen.
Kurz gesagt, unser gesetzlicher Auftrag ist, durch örtliche Frauen- und Gleichstellungspolitik Frauen zu fördern und auf den Abbau von Benachteiligungen hinzuwirken. (Ausführliche Informationen zu den Grundlagen und Arbeitsbedingungen kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen in Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.)
Unser Anspruch ist, gemeinsam mit vielen anderen auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene engagiert für eine gleichberechtigte Gesellschaft zu arbeiten.